Stellungnahme der Konferenz der Fachbereiche
Pharmazie
zu den Thesen der BAK zur Ausbildung des Apothekers
Vorbemerkung:
Die Thesen der Bundesapothekerkammer findet man unter dem Link: „Thesenpapier
zur Ausbildung“ auf der folgenden Seite: https://www.abda.de/fuer-apotheker/berufsausuebung/ausbildung/
Dieses Thesenpapier ist von einer durch die Bundesapothekerkammer eingesetzten
Kommission erarbeitet worden. Die genaue Zusammensetzung dieser Kommission ist
uns nicht bekannt.
Hochschullehrer waren nicht eingebunden.
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 13.11.2019 diese
Thesen verabschiedet. Auch wenn unser Verband und die deutsche Pharmazeutische
Gesellschaft zahlreiche Stellungnahmen zur bestehenden und künftigen Ausbildungsordnung
erarbeitet haben, finden diese in dem Thesenpapier leider keine Erwähnung.
Hingewiesen wird auf das Berufsbild des Apothekers und das Perspektivpapier „Apotheke
2030“.
Wir vermissen besonders die Bezugnahme auf die Stellungnahmen der einzelnen
Fächer zu der künftigen Ausgestaltung ihrer Fächer.
Diese sind wie folgt erschienen:
DPhG-Serie: Pharmazeutische Kompetenzen aus Sicht der Wissenschaft
- DPhG-Fachgruppe Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie (Pharmakon
3/2017),
- DPhG-Fachgruppe Pharmazeutische Biologie (Pharmakon 4/2017),
- DPhG-Fachgruppe Pharmakologie und Toxikologie (Pharmakon 6/2017),
- DPhG-Fachgruppe Klinische Pharmazie (Pharmakon 1/2018),
- DPhG-Fachgruppe Geschichte der Naturwissenschaften (Pharmakon 2/2018),
- DPhG-Fachgruppe Pharmazeutische/Medizinische Chemie (Pharmakon 3/2018)
- DPhG-Fachgruppe Industriepharmazie(Pharmakon 4/2019)
Am
29.11.2017 ist der gemeinsam von der BAK, der DPhG, dem Verband der
Hochschullehrer (Konferenz der Fachbereiche Pharmazie) und den
Pharmaziestudierenden (BPhD) erarbeitete „kompetenzorientierter Lernzielkatalog
Pharmazie (KLP-P) von der BAK-Mitgliederversammlung verabschiedet worden.
Weil dieser Lernzielkatalog- so steht es in der Präambel – auf die
Anforderungen des Tätigkeitsbereiches „öffentliche Apotheke“ fokussiert ist,
sind in der Pharmakon-Serie als Ergänzung und Erweiterung des KLP-P diejenigen
Kompetenzen herausgestellt worden, die besonders bei einer pharmazeutischen
Tätigkeit in der Industrie und Hochschule benötigt werden.
Ursprünglich sollten alle Kompetenzen zu einem gemeinsamen Papier vereinigt
werden, leider hat die BAK davon Abstand genommen.
So konzentrieren sich auch die vorliegenden Thesen sehr stark auf den
Tätigkeitsbereich „öffentliche Apotheke“. Für die Ausbildung von
Führungskräften in der Forschung (Industrie, Hochschule) ließen sich andere
Thesen finden.
In dieser
Präambel fehlen die entscheidenden Sätze des Anfanges der gültigen Approbationsordnung
(§ 2(1) AAppO):
„Die Universitätsausbildung soll den Studierenden unter Berücksichtigung der
Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen
Kenntnisse., Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu
wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen
Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt
werden.“
Dies sind die grundsätzlichen Ziele für jede universitäre Ausbildung in
Deutschland. Dieser Anspruch darf auch in der Pharmazie in keiner Weise
aufgegeben werden. Bei allen Änderungen der Approbationsordnung muss er immer
im Auge behalten werden.
Diese
These können wir nur voll und ganz unterstützen
Auch wir plädieren für eine einheitliche Ausbildung, die gleichzeitig
mehr Wahlmöglichkeiten für die Studierenden und Schwerpunktsetzungen für die
Universitäten ermöglicht. Die Einheitlichkeit der Approbation, eine Hinführung
zum wissenschaftlichen Arbeiten, eine breite naturwissenschaftliche Ausbildung
und eine Stärkung der patientenorientierten Pharmazie sind für eine
zukunftsfähige Apothekerausbildung und alle pharmazeutischen Tätigkeitsfelder
wesentlich, unserer Meinung nach jedoch nicht ohne eine Verlängerung des
Studiums erreichbar.
Bei der letzten Novellierung der Approbationsordnung hat die Aufnahme des Fachs
Klinische Pharmazie auf Kosten anderer Disziplinen dazu beigetragen, dass an
vielen Standorten das Fach nur schleppend eingeführt worden ist. Änderungen der
Approbationsordnung sind also kein Allheilmittel, schon gar nicht, wenn sie
kostenneutral ablaufen sollen. Wir müssen daher gemeinsam auf eine Verlängerung
des Studiums drängen, um die breite Ausbildung beibehalten zu können, neue
Inhalte aufzunehmen und neue Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Dabei dürfen in
keiner Weise die Ausbildungskapazitäten heruntergefahren werden, um so
zusätzliche Kosten aufzufangen.
Deutschland ist gerade in der momentanen besonderen Situation sehr stolz auf
sein Gesundheitssystem. Die Apotheken haben sich in der Krise hervorragend
bewährt. Dies allerdings mit einer Ausbildungszeit, die am unteren Ende anderer
vergleichbarer Länder liegt
Die Gewährung eines 7. und 8. Semesters verdanken wir nur EU-Vorgaben. Wir
haben also gute Argumente, die Dauer des Studiums anderen Ländern anzupassen.
Hiervon, so glauben wir, müsste man die Politik überzeugen können, wenn sich
alle Interessensgruppen vorab darauf verständigen. Die Bedeutung der Fort-, und
Weiterbildung können wir nur unterstützen.
Die Qualifizierung zu Fachapothekern besteht, sollte aber auch durch
finanzielle Anreize entsprechend gefördert werden. Gerade im Bereich der
Offizinpharmazie ist die Anzahl der Weitergebildeten bzw. der sich in der
Weiterbildung Befindlichen sehr gering.
Die Aussagen innerhalb dieser These können wir voll und ganz unterstützen. Die schon eingangs erwähnte Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten kommt dabei erneut etwas zu kurz.
Diese
Aussagen sind selbstverständlich. Gute Lehre muss immer auf ihre Relevanz
überprüft werden. Alle Lehrveranstaltungen sind ständig den neusten
wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen.
Die exemplarische Bearbeitung ausgewählter Beispiele ist gängige Praxis, da
sonst der Stoffumfang nicht zu bewältigen wäre. Die jetzige Approbationsordnung
lässt diese Anpassung zu. Auch Verschiebungen innerhalb der einzelnen
Stoffgebiete sind erlaubt. Entscheidend sind dabei nicht die Titel der
einzelnen Lehrveranstaltungen sondern deren Ausgestaltung durch die jeweiligen
Dozenten. Die Bedeutung der Fort-, und Weiterbildung finden sich bereits bei
den Ausführungen zu These 1.
Der kompetenzorientierte
Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier „Apotheke 2030“ (KLP-P) ist
bisher nicht auf die anderen Berufsfelder erweitert worden, wie dies
ursprünglich zwischen BAK, DPhG und Verband der Pharmazieprofessoren
abgesprochen war (siehe Vorbemerkung).
Diese sind dann in der Pharmakon-Reihe (siehe Vorbemerkung) zusammengefasst
worden. Insofern liegen die erforderlichen Kompetenzen für alle Berufsfelder
vor. Wenn man sich die zu erwerbenden Kompetenzen alle anschaut, kann man nur
zu dem Entschluss kommen, dass diese in 8 Semestern und einem praktischen Jahr
nicht vollständig zu vermitteln sind.
Wir leben in einer digitalen Welt und die Studierenden müssen hierauf weiter vorbereitet werden. Dies ist außerhalb jeder Diskussion. Zur Bewältigung der Corona-Krise sind die digitalen Möglichkeiten noch stärker in den Vordergrund gerückt.
Auch die
Professoren haben sich bei der Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge mit
großer Mehrheit gegen die Überführung in das Bachelor-/Mastersystem
ausgesprochen und hier ähnliche Argumente wie in dieser These gefunden.
Allerdings sind im Laufe der Zeit zahlreiche Bachelor-/Masterstudiengänge
etabliert worden. Dies nicht nur in den klassischen naturwissenschaftlichen
Fächern, sondern in vielen Bereichen, die man zwischen Medizin und Pharmazie
ansiedeln kann. Diese sehr speziellen Studiengänge sind für viele Schüler sehr
attraktiv, so dass diese auch zu einem Rückgang der Nachfrage nach dem
Pharmaziestudium beigetragen haben. Mittlerweile hat sich die Bewerberquote pro
Platz in der Pharmazie auf einem gefährlich niedrigen Niveau eingependelt.
Teilweise sind wir am Rande des Numerus Clausus. Es waren schon enorme
Anstrengungen des Verbandes der Pharmazieprofessoren notwendig, um die
Pharmazie überhaupt in dem zentralen Verfahren zu halten. Dabei gelang es sogar
in Zusammenarbeit zwischen Vertretern von hochschulstart.de und Vertretern des
Verbandes für alle Schüler die Möglichkeit zu eröffnen, sich sowohl für
Pharmazie als auch Medizin zu bewerben. Bisher musste man sich für eines der
beiden entscheiden.
Dieser Effekt hat sich bereits im Sommersemester 2020 als sehr positiv
erwiesen. Dies ist aber bei weitem nicht genug, sondern wir müssen für die
Schüler durch die Breite unseres Studiums und die vielen Berufsmöglichkeiten
sehr attraktiv sein.
Man kann über viele Ausbildungsinhalte und Änderungen der Approbationsordnung
diskutieren, aber letztlich müssen wir die Nachfrage nach dem Pharmaziestudium
erhöhen.
Insofern stellt sich mittlerweile schon die Frage, ob man in den Heilberufen dem
patientenorientierten Mediziner nicht noch stärker den naturwissenschaftlich und
patientenorientierten Pharmazeuten gegenüberstellt. Aus zahlreichen Gesprächen
erfahren wir immer wieder, dass viele Schüler/innen z.B. gerne neue
Arzneistoffe entwickeln wollen, wobei die momentane Krise dies noch verstärkt.
Leider wählen diese Schüler dann aber nicht Pharmazie, sondern Biochemie oder viele
der neuen Bachelor-/Masterstudiengänge.
Wie in dem Statement behauptet, würde ein Bachelor-/Masterstudiengang nicht zu
einer Reduktion unser Studierenden führen. In dem Masterstudiengang sollten
dann nur Studierende zugelassen werden, die einen Bachelorabschluss im Bereich
Pharmazeutischer Wissenschaften haben Ein weiteres Argument für einen
Bachelor-/ Masterstudiengang ist die leichtere Durchsetzbarkeit der
Verlängerung des Studiums und die Einführung einer wissenschaftlichen
Abschlussarbeit.
Wenn man auf dieses System umstellen würde, könnte man auch das entsprechende
6+4 System einfordern, also ein zehnsemestriges Pharmaziestudium. Die
Kultusministerkonferenz (KMK) hat schon vor Jahren die Umstellung des
Pharmaziestudiums auf ein Bachelor-/Mastersystem gefordert.
Die von
allen gewünschte Wahlmöglichkeit würde sich dann auch in der Abfassung einer
Masterarbeit in einem gewünschten, speziellen Gebiet niederschlagen.
Dabei müsste eine Staatsprüfung nach wie vor Voraussetzung für eine Approbation
als Apotheker bleiben. Ohne ein grundsätzliches Splitting der Ausbildung herbei
zu führen, könnte man am Schluss des Studiums ein sogenanntes Y-Modell
einfügen. Die Studierenden, die eine Approbation anstreben, gehen in Richtung
Staatsexamen und diejenigen, die eher in der Industrie oder Hochschule arbeiten
wollen, wählen einen Masterabschluss.
Die Kollegen in der Schweiz und Österreich sind diesen Weg gegangen, der dabei zum
Teil als Vorbild dienen könnte.
Es müsste von vorneherein ausgeschlossen werden, dass ein Bachelor in der
Pharmazie zu einer Pharmazeutischen Tätigkeit in der Apotheke führen kann.
Der Verband der Pharmazieprofessoren hat den Staatsexamensstudiengang einem
Bachelor-/Masterstudium angepasst und diesen modularisiert (https://www.pharmazie.uni-kiel.de/download/verband/modulbeschreibungen.htm) Vorarbeiten sind also bereits geleistet worden.
Der
Begriff „didaktisch erforderlich“ ist dabei interpretationswürdig. Diese
Aussage ist wenig zielführend. Was didaktisch erforderlich ist, hängt von der Zielsetzung
einer Ausbildung ab. Wenn man sich als Zielsetzung setzt, einem
naturwissenschaftlich und patientenorientiert ausgebildeten Apotheker einen
patientennahen Mediziner zur Seite zu stellen, so kann man sicherlich nicht im
Bereich der Chemie, Physik und physikalischen Chemie reduzieren. Arzneistoffe
sind chemische Verbindungen. Die chemischen Eigenschaften der Arzneistoffe
kodieren alle pharmazeutischen Eigenschaften. Die pharmakologischen
Eigenschaften eines Arzneistoffs werden durch seine chemischen Merkmale
bestimmt. So beeinflusst die Strukturformel des Wirkstoffmoleküls mit ihrer
dreidimensionalen Anordnung von pharmakophoren Elementen die Wirkung,
Nebenwirkung, Pharmakokinetik und Interaktionen - in der Trias
Wirkstoffmolekül, Arzneimittel/-form, Organismus/Patient.
Um dies zu verstehen, muss man eine breite chemische
Grundausbildung aufweisen. Natürlich versuchen alle auch im Grundstudium, z.B.
chemische Grundgesetze an pharmazeutisch relevanten Problemen zu erläutern.
Dies ist schon heute ein großer Bestandteil der Grundausbildung
Leider
wird übersehen, dass in der Pharmazeutischen/Medizinischen Chemie und
Pharmazeutischen Biologie sehr viel über Wirkmechanismen von Arzneistoffen
vermittelt wird. Das Verständnis der Wirkung der Arzneistoffe auf molekularer
Ebene gehört ebenfalls zu den Kernkompetenzen des Apothekers. Die
Pharmazeutische/Medizinische Chemie hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr
gewandelt. Im Mittelpunkt stehen immer mehr die Entdeckung und Entwicklung von
Arzneistoffen und eben auch deren Wirkmechanismen
Leider macht die These VII und das ganze Papier keinerlei Aussagen zu dem so
wichtigen Punkt Analytik. Die analytischen Praktika werden an den meisten
Standorten von der Pharmazeutischen/Medizinischen Chemie durchgeführt. Der so
oft kritisierte hohe Anteil der Chemie an der Ausbildung der Pharmazeuten
erklärt sich zum größten Teil durch die Zuordnung der Analytik zu diesem Fach.
Von dieser analytischen Ausbildung profitieren alle anderen Fächer und sie sind
zu einem großen Teil Voraussetzung für Promotionen in allen Teilgebieten der
Pharmazie. Ein Drug-Monitoring ist zum Beispiel ohne analytisches Arbeiten
nicht möglich.
Der
praktisch tätige Apotheker muss die Vorschriften der Arzneibücher verstanden
haben und auch durchführen können. In der Industrie ist der Apotheker
mittlerweile gerade im Bereich der Qualitätssicherung überaus gesucht und mehr
oder minder konkurrenzlos. Neben der klassischen Analytik spielt für den
Industriepharmazeuten die Instrumentelle Analytik eine überragende Rolle. Diese
Analytik kann man nicht ohne entsprechende Laborpraktika mit dazugehörigen
theoretischen Lehrveranstaltungen verstehen.
Man kann die These VII so verstehen, dass daran auch nicht gerüttelt werden
soll, allerdings wird an keiner Stelle die Bedeutung der Analytik
herausgestrichen.
Die Thesen 7 und 8 lesen sich so, auch wenn es nicht explizit aufgeführt wird,
dass man sich eine Novellierung wieder nur wie beim letzten Mal vorstellt. Man
reduziert im Bereich der Chemie und vielleicht der Biologie und Technologie und
verstärkt den Bereich der patientenorientierten Pharmazie.
So sollte es diesmal nicht gehen. Es sollte keine Reduktionen in den
naturwissenschaftlichen Fächern vorgenommen werden, sondern eine Ausweitung der
Studiendauer auf 10 Semester. Dies würde es ermöglichen den Kanon der
bisherigen Fächer, natürlich immer angepasst an den neuesten Kenntnisstand,
beizubehalten. Die gewachsenen Inhalte der patientenorientierten Pharmazie und
der Wunsch nach einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit können in einem
10-semestrigen Studium besser verwirklicht werden. Die Studierenden klagen
schon des längeren über eine zu hohe Arbeitsbelastung unter den jetzigen
Bedingungen, auch dem muss man Rechnung tragen. Wendet man die gewünschte Arbeitsbelastung
der Bachelor-/Master Studiengänge an, so liegt die der Pharmaziestudierenden
weit über der angestrebten Arbeitsbelastung. Insofern kann man deren Klagen nachvollziehen.
Die „Biologicals“ nehmen jetzt schon einen breiten Raum in der Ausbildung ein. Sonst gilt die gleiche Kritik an dem Begriff „didaktisch erforderlich“ genauso wie unter These VII. Die enorme Bedeutung von biogenen Substanzen muss weiterhin fester Bestandteil der Pharmazeutenausbildung sein. Dabei geht es nicht nur um die „Biologicals“, sondern auch um die sogenannten „Botanicals“. Der Bereich der klassischen Arzneipflanzen erfährt mit den innovativen Felder der Biotechnologie (Genome Mining) und der Chemischen Biologie eine große Relevanz, wenn es um die Vermittlung innovativer Arzneistoffentwicklung geht und wird als eines der „Alleinstellungsmerkmale“ der Apothekerausbildung offensiv und modern abgebildet. Aber auch Bereiche, wie die Immunologie und Immunpathologie verknüpft mit modernen Immuntherapeutika (wie therapeutische Antikörper, innovative Impfstoffstrategien, Zell und Gentherapeutika u.a.) oder der Themenbereich Antiinfektiva mit neuen Strategien zur Entwicklung alternativer Antibiotika stellen Schwerpunkte der aktuellen Ausbildung im Fach Pharmazeutische Biologie dar.
Das Ausgangsstatement und die Kommentierung passen nicht ganz zusammen. Was soll hier überprüft werden? Die Bedeutung dieses Faches als Kernkompetenz kommt ja in dem Kommentar eindeutig zum Ausdruck und dem kann man sich nur anschließen.
Das Fach Pharmazeutische Technologie umfasst die Gebiete Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Qualitätsbeurteilung von Arzneiformen, die in der Ph.Eur. und in anderen Arzneibüchern monographiert sind und die eine solide universitäre Basisausbildung aber auch stetige Nachschulungen in der Praxis erfordern, wie sie z.B. durch die Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL) erfolgen, um den Qualitätsstandard bei patientenindividuellen Rezepturen aufrecht zu erhalten bzw. zu verbessern. Pharmazeutische Technologie beinhaltet aber auch neue Arzneistoff-Trägersysteme für die Arzneitherapien der Zukunft, wie sie z.B. mit nanopartikulären zielgerichteten Therapien derzeit entwickelt und erprobt werden. Dazu gehören auch neue biotechnologisch gewonnene Impfstoffe z.B. gegen Covid-19, die großenteils auf Basis von mRNA in Lipo- und Polyplexstrukturen aus Wirkstoff und Hilfsstoffen aseptisch formuliert und parenteral appliziert werden. Ebenfalls dazu gehören patientenspezifische Antitumorvakzine auf der Basis patientenindividueller Antigenexpressionen von Tumoren, welche das Immunsystem im Körper targetieren und über Lipoplex- bzw. Lipid-Nanopartikel formuliert werden. Ein Kürzen im Bereich der dafür essentiellen Lehrinhalte wie der Physikochemie und der Pharmazeutischen Technologie (z.B. beim Partikeldesign, Partikelgrössenanalyse, Partikeloberflächenstruktur, mikrofluidischen skalierbaren Herstellungsverfahren samt zugehörigen Qualitätskontrollen und Qualitätssicherungsmassnahmen) würde den Apotheker der Zukunft nicht mehr an dieser rasanten Entwicklung partizipieren lassen und sich negativ auf das Interesse der jungen Generation potentieller zukünftiger Pharmaziestudierender auswirken. Der Apotheker der Zukunft soll nicht nur über die Anwendung der Arzneimittel beraten, die andere Fachdisziplinen maßgeblich gestaltet haben, sondern er soll auch an deren Entwicklung und Herstellung mitwirken können!
Auch das Wissen und die Anwendung im Bereich der Biopharmazie, d.h. der Arzneiformen-bezogenen Pharmakokinetik zur Aufklärung des Verhaltens von Trägersystemen und deren Wirkstofffreisetzung und Bioverfügbarkeit im Körper ist und bleibt für den Apotheker unverzichtbar und bildet eine der Säulen seiner fachspezifischen Kompetenz, unabhängig davon, ob er in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke oder in Forschung/ Entwicklung/ Qualitätsmanagement in der Pharmazeutischen Industrie beschäftigt ist. In vielen Jahren hat sich herauskristallisiert, dass Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie unverzichtbar sind als Bindeglied zwischen Materialien (Wirk- und Hilfsstoffen) und Medizinischer Anwendung (Pharmakologie, Klinische Testung, Pharmakotherapie) und dass ein Arzneiprodukt immer über die Konzeption und Formulierung einer Darreichungsform führt. Damit leistet die Pharmazeutische Technologie einen essentiellen Beitrag zum Existenzerhalt und zur Daseinsberechtigung des Apothekers. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass eine solide Kompetenz in der Pharmazeutischen Technologie die Grundlage für die Freigabe von Arzneimitteln durch den Apotheker bildet, unabhängig davon, ob es sich um patienten-individuelle Arzneimittel oder industriell hergestellte Arzneimittel nach §13 AMG handelt.
Medizinprodukte und insbesondere Arzneiform-Medizinprodukt-Kombinationen spielen eine immer bedeutendere Rolle sowohl in Entwicklung und Produktion wie auch in der Anwendungsberatung durch den Apotheker. Hierzu sind fundierte Kenntnisse sowohl des Aufbaus wie auch der technischen Handhabung der Drug-Device Kombinationen notwendig. Es liegt nahe, zukünftig gerade den Offizinapotheker in diesem Bereich zu schulen. Dies findet an einigen Hochschulstandorten durch die Kollegen der Pharmazeutischen Technologie bereits statt und sollte zukünftig intensiviert werden. Darüber hinaus könnte dieser Aspekt auf alle erklärungsbedürftigen Arzneiformen sicherlich ausgeweitet werden, so dass Universitätsabsolventen der Pharmazie ein erstklassiges und direkt abrufbares Rüstzeug für die Patientenberatung in der Offizin mitbringen.
Die Gründe für die zeitweise nur zögerliche Einführung der Klinischen Pharmazie an vielen Standorten sind schon an anderer Stelle kommentiert worden. Einer Erweiterung der Klinischen Pharmazie wird mittlerweile von allen Seiten zugestimmt. Die Bedeutung der Pharmakologie ist völlig unbestritten. Auch hier sind Zuwächse dringend erforderlich und sicherlich besser realisierbar, wenn man eine Ausweitung des Studiums erreicht.
Notwendig ist die Erweiterung dieser beiden Examensfächer aber in jedem Fall. Die immer komplexeren Arzneimittel und Arzneimitteltherapien erfordern eine kompetente Interaktion mit dem Patienten und den anderen Heilberufen, deren systematische Grundlagen bereits im Hauptstudium gelegt werden müssen. Um den heilberuflichen Aspekt des Apothekerberufs kompetent auszuüben und mit anderen Heilberuflern auf Augenhöhe kommunizieren zu können, ist daher neben den naturwissenschaftlichen Grundlagen ein tiefes Verständnis für pathophysiologische Prozesse, Krankheitsentstehung und therapeutische Strategien unverzichtbar geworden. In diesem Zusammenhang sollte mehr als bisher fallbezogen gelehrt werden, wie eine Arzneimitteltherapie an konkreten Patienten optimiert werden kann. Die Ausbildungsanteile der Fächer Pharmakologie und Klinische Pharmazie haben beide bislang einen zu geringen Anteil, um diese relevanten Prinzipien des Verständnisses von Krankheiten und der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Arzneistoffen und Organismus als Basis für eine wirksame und sichere Therapie ausreichend vertiefen zu können. Darauf aufbauend werden in der Klinischen Pharmazie die Grundlagen und Kompetenzen für die Analyse der Gesamtmedikation und patientenindividuelle Strategien zur Therapieoptimierung vermittelt.
Die Abstimmung der beiden Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie ist nicht nur auf diese beiden Fächer zu begrenzen, sondern eine Herausforderung für alle Fächer. Insbesondere für das Hauptstudium sollte an den Standorten ein gemeinsames Lehrkonzept der Fächer entwickelt und kontinuierlich abgestimmt werden.
Als naturwissenschaftliches Fach ist die Zusammenarbeit mit allen anderen Naturwissenschaften zunächst einmal Voraussetzung, um in den naturwissenschaftlichen Fakultäten, in denen die Pharmazie fast überall in Deutschland angesiedelt ist, erfolgreich zu bestehen. Dies gilt ebenso für die interprofessionelle Zusammenarbeit in Industrie und Forschung. Als Heilberuf ist darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der Medizin von großer Bedeutung, dies sowohl schon in der Ausbildung als auch besonders im späteren Berufsleben für Apotheker in öffentlichen Apotheken und in der Krankenhauspharmazie. Im Bereich der Forschung gibt es viele hervorragende Beispiele für die funktionierende Zusammenarbeit zwischen Pharmazie und Medizin. Im Bereich der Lehre liegen ausgezeichnete Ansätze vor, aber auch im Zeichen knapper Kassen durchaus Rückschläge. Wie in allen Bereichen hängt die Zusammenarbeit in der Lehre von den handelnden Personen ab, ob dies erfolgreich ist oder nicht. Interfakultäre Lehrveranstaltungen von Pharmazeuten und Medizinern und darüber hinaus mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Pflegewissenschaft) sind überaus wünschenswert. Die vielen erfolgreichen Ansätze zur gemeinsamen Ausbildung im praktischen Jahr sollten ebenfalls intensiviert werden.
Im
zweiten und dritten Abschnitt der Ausbildung spielt auch jetzt schon die
Vermittlung von Kompetenzen eine entscheidende Rolle. Anwendungs- oder
problemorientiertes Lernen sind ebenfalls schon jetzt Bestandteil der
Ausbildung. Natürlich kann man dies noch weiter fördern und Einzug in die entsprechenden
Lernzielkataloge finden lassen.
Der Wunsch nach kleineren Gruppengrößen ist nachvollziehbar, aber nicht
kostenneutral.
Gerade nach den langen Diskussionen mit Vertretern des IMPP sollte noch einmal
klargestellt werden, dass es ohne Wissen keine Kompetenz geben kann. Der erste
Abschnitt der Ausbildung muss naturwissenschaftliches Wissen vermitteln, um
dieses Wissen dann kompetenzorientiert auf die verschiedenen pharmazeutischen
Probleme anwenden zu können.
Diese These wird von uns unterstützt. Allerdings kann dies nur zu einem geringeren Teil Gegenstand der universitären Ausbildung sein, sondern muss hauptsächlich im dritten Abschnitt angesiedelt werden. These XIII wiederholt mehr oder minder These XII.
Dieser These stimmen wir zu, wobei eine Abstimmung in allen Fächern wünschenswert ist. Bei einer halbjährigen Tätigkeit in der Industrie kommt es auf andere Fähigkeiten an, als die in diesem Kommentar genannten. In anderen Ländern werden solche Abstimmungen auch durch die Universitäten vorgenommen.
Auch dieser These stimmen wir zu, wobei der Erwerb sozialer und personaler Kompetenzen während der gesamten Ausbildung stattfindet.
Einer Ausbildung nach diesem Leitfaden stimmen wir voll und ganz zu.
Wie verwehren uns gegen den Eindruck, dass im zweiten und dritten Abschnitt die Prüfungen gegenwärtig nicht anwendungsorientiert oder kompetenzorientiert ablaufen würden. Aber auch hier gilt: Ohne Wissen keine Kompetenz, das heißt die Prüflinge müssen in der Lage sein, erworbenes Wissen auf andere Problemstellungen zu übertragen
Wie schon oben aufgeführt, dient der erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung dazu, das notwendige Rüstzeug zur Lösung und zum Verständnis pharmazeutischer Probleme zu legen. Im ersten Abschnitt wurde aber in der Vergangenheit bewusst - und daran sollte man auch festhalten - auf therapiebezogene Probleme verzichtet. Hier geht es um die Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen, wobei bei den Fragen auch das erworbene wissenschaftliche Wissen kompetent auf ähnliche Probleme angewendet werden muss. Natürlich sollen die Inhalte immer wieder darauf überprüft werden, ob sie im späteren Pharmaziestudium benötigt werden. Eine solche Überarbeitung hat gerade für die Gegenstandskataloge des IMPP stattgefunden. Insofern ist diese These schon überholt.
Dieser
These wird ebenfalls voll und ganz zugestimmt. Wir sind gerade den Wünschen des
IMPP in dieser Richtung stark entgegengetreten.
Sollte allerdings, wie oben geschildert, ein Bachelor-/Masterstudiengang
innerhalb des skizzierten Y-Models in einer Staatsexamensprüfung münden, so
könnte man in dem Zusammenhang vielleicht über einen, wie auch immer gearteten,
Gegenstandkatalog für die Staatsexamensprüfung nachdenken.
Pharmazeutische und medizinische Terminologie, Geschichte der Naturwissenschaften,
spezielle Rechtsgebiete:
Genauso wie für die Analytik werden diese Lehrveranstaltungen nicht
kommentiert.
Innerhalb des vornehmlich naturwissenschaftlich-medizinisch orientierten
Studienganges Pharmazie nehmen geisteswissenschaftliche Lehrinhalte nur einen
bescheidenen Platz ein, gewinnen aber angesichts der im Apothekenwesen zu
beobachtenden Wandlung vom vorwiegend naturwissenschaftlich arbeitenden zum
beratenden und organisatorisch tätigen Arzneimittelexperten an Bedeutung. Die
vom Gesetzgeber geforderte umfangreiche Arzneimittelberatung und Information
erfordert pharmazeutische und medizinische Kenntnisse, für die die sichere
Beherrschung der Terminologie eine wichtige Voraussetzung darstellt. Während
Kenntnisse der pharmazeutischen Terminologie auch unter dem
Arzneimittelsicherheitsaspekt zur Vermeidung von Herstellungsfehlern essentiell
sind, ist die Beherrschung der medizinischen Terminologie eine wichtige
Voraussetzung für das Fachgespräch mit dem Mediziner.
Die Vermittlung von Kenntnissen über die historische Entwicklung der Naturwissenschaften, insbesondere der Pharmazie, trägt nicht nur den Besonderheiten des Apothekerberufes Rechnung, der als eine im Mittelalter entstandene Profession sich seiner Traditionen besonders bewusst ist, sondern soll den Studierenden auch Einblicke in die Entstehung wissenschaftlicher Ideen und Theorien und ihre Bedingtheit durch die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung vermitteln.
Die speziellen Rechtgebiete der Apotheker sind für eine praktische Tätigkeit in allen Bereichen der Pharmazie zwingende Voraussetzung.
Zusammenfassung, Ausblick:
Wir können also vielen Thesen und deren Zielsetzungen zustimmen, es besteht allerdings eine unterschiedliche Auffassung, wie man diese Ziele erreichen kann. Einige der Forderungen sehen wir auch schon jetzt als erfüllt an. Leider lehnt das Thesenpapier grundsätzlich eine Verlängerung des Studiums ab, will aber andererseits an der Einheitlichkeit der Approbation und einer wissenschaftlichen Ausbildung festhalten und darüber hinaus die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie stärken. Dieses passt nicht zusammen und kann nur durch eine verlängerte Ausbildung erzielt werden. Wie schon ausgeführt, darf dies nicht zu Lasten der Kapazitäten gehen.
Die Attraktivität des Pharmaziestudiums und sein wissenschaftlicher Anspruch müssen bei allen Diskussionen eine große Rolle spielen. Wir sollten gemeinsam bei den Vertretern der Länder auf der Grundlage unserer Argumente auf eine Verlängerung des Studiums drängen. Man könnte dabei evtl. den Bund stärker einbeziehen. Das Kooperationsverbot ist teilweise schon gelockert worden. Bei der Gesundheit sollte eigentlich eher ein Kooperationsgebot als ein -verbot gelten.
Konferenz
der Fachbereiche Pharmazie
Professor Dr. Bernd Clement (Vorsitzender)
Die
Mitglieder der Ausbildungskommission der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie:
Prof. Dr. Christoph Friedrich (Geschichte der Pharmazie)
Prof. Dr. Ulrich Jaehde (Klinische Pharmazie)
Prof. Dr. Elke Oetjen (Pharmakologie)
Prof. Dr. Angelika Vollmar (Pharmazeutische Biologie)
Prof. Dr. Sigurd Elz (Pharmazeutische/Medizinische Chemie)
Prof. Dr. Werner Weitschies (Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie)